● |
Rechtzeitiges Herbeiführen bzw. Treffen der erforderlichen Entscheidungen sowohl hinsichtlich Funktion, Konstruktion, Standard und Gestaltung als auch hinsichtlich Qualität, Kosten und Terminen. |
● |
Durchsetzen der erforderlichen Maßnahmen und Vollzug der Verträge |
● |
Herbeiführen der erforderlichen Genehmigungen, Einwilligungen und Erlaubnisse |
| ● |
Konfliktmanagement zur Ausrichtung der unterschiedlichen Interessen der Projektbeteiligten |
| ● |
Leiten von Projektbesprechungen zur Vorbereitung / Einleitung / Durchsetzung von Entscheidungen |
| ● |
Führen aller Verhandlungen mit projektbezogener vertragsrechtlicher oder öffentlich rechtlicher Bindungswirkung |
| ● |
Wahrnehmen der zentralen Projektanlaufstelle |
| ● |
Sorge für die Abarbeitung des Entscheidungs- / Maßnahmenkatalogs |
| ● |
Wahrnehmen von projektbezogenen Repräsentationspflichten |